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Fehlbelegungsabgabe

Nutzen

Sie erhalten Unterstützung in der Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse bei der Einkommensberechnung und klären Fragen im gemeinsamen Erfahrungsaustausch.

Inhalt

Erhebung der Fehlbelegungsabgabe nach dem Fehlbelegungsabgabegesetz (FBAG)

  • Wer ist abgabepflichtig?
  • Auskunftspflicht nach § 5 FBAG
  • Befreiungstatbestände nach § 2 Abs. 2 FBAG
  • Einkommensberechnung nach §§ 6 und 7 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG)
  • Berechnung der Höhe der Fehlbelegungsabgabe/Festsetzungszeitpunkt/Leistungszeitraum
  • Festsetzung des Höchstbetrags nach § 7 Abs. 3 FBAG
  • Änderungen / Aufhebungen nach § 8 FBAG
  • Fragen und Erfahrungsaustausch

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen von hessischen Behörden, die mit der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe betraut sind

Hinweis

Sie werden gebeten, die einschlägigen Gesetzestexte zur Veranstaltung mitzubringen (Fehlbelegungsabgabegesetz, Höchstbetragsverordnung, §§ 6 und 7 Hessisches Wohnraumfördergesetz, Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabegesetzes).

Standorte und Termine

24
April 2025
Frankfurt am Main

Ansprechpartner/-innen

Fortbildungsteam Frankfurt

fm-fortbildung@hvsv.de

Seminarnummer

FM-40-00-0620-2501

Seminartage

24. April 2025

Dauer

8 UE, von 8:30 bis 15:30 Uhr

Termin

24. April 2025

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Frankfurt am Main
Kirschbaumweg 12
60489 Frankfurt am Main

Gebühr

EUR 122,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 154,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .