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Die Aufhebung von Verwaltungsakten kann so einfach sein! (HVwVfG)

Nutzen

Es gibt diverse Gründe für die Aufhebung bestandskräftiger Entscheidungen. Da ist es gut, einen Überblick zu haben und sich rechtlich auf sicherem Parkett zu bewegen. Was Sie beachten müssen, um kostenträchtige Fehlentscheidungen zu vermeiden, vermittelt Ihnen dieses Seminar. Besonders profitieren Sie, wenn Sie eigene Fälle mitbringen und bearbeiten. Durch das am Ende ausgeteilte Skript erhalten Sie ein gutes Nachschlagewerk.

Inhalt

  • Abgrenzung der Aufhebung zu sonstigem Verwaltungshandeln
  • Aufhebung (Rücknahme / Widerruf) von Verwaltungsakten
  • Erstattung und Verzinsung der Aufwendungen
  • Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
  • Anwendungsfälle aus der Praxis
  • Zielgruppe

    Mitarbeiter/-innen der Verwaltung, die mit der Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 48, 49 i. V. m. 49a HVwVfG betraut sind

    Hinweis

    Bitte bringen Sie einen Text des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) mit.

    Standorte und Termine

    28
    Oktober 2025
    Darmstadt

    Ansprechpartner/-innen

    Seminarnummer

    DA-35-10-0600-2501

    Seminartage

    28. und 29. Oktober 2025

    Dauer

    16 UE, von 8:30 bis 15:30 Uhr

    Termin

    28. Oktober 2025

    Veranstaltungsort

    Hessischer Verwaltungsschulverband
    Verwaltungsseminar Darmstadt
    Birkenweg 14/14a
    64295 Darmstadt

    Gebühr

    EUR 270,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
    EUR 334,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

    * Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
    Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .