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Ermächtigung zum Zwang - Basisseminar

Nutzen

Sie lernen, die Zwangsmittel und zugelassenen Waffen (mit Ausnahme von Schusswaffen) adäquat einzusetzen.

Inhalt

Vermittlung der rechtlichen Grundlagen:
  • Abgrenzung Rechtfertigungsgründe/hoheitliches Handeln
  • Vollstreckungsvoraussetzungen und -bestimmungen
  • Zulässige Formen und Mittel des unmittelbaren Zwanges mit Rechtsgrundlagen
  • Verhalten nach Zwangsanwendung
  • Besitz und Führen der Waffen (Pfefferspray und Hiebwaffe, ausgenommen Teleskopschlagstock) innerhalb und außerhalb des Dienstes
    • Praxis:
    • Hilfsmittel der körperlichen Gewalt z. B. Handfessel
    • Umgang mit zugelassenen Waffen wie Pfefferspray und Hiebwaffe (ausgenommen Teleskopschlagstock)
    • Taktisches Einsatzverhalten nach den Grundsätzen der Eigensicherung
    • Verbale/nonverbale Kommunikation

    Zielgruppe

    Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamtinnen und -beamte, die zur Anwendung unmittelbaren Zwanges mittels körperlicher Gewalt, mit Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt wie Pfefferspray und Hiebwaffe (ausgenommen TKS) ermächtigt werden sollen

    Methoden

    Präsentationen, Unterrichtsgespräch, Gruppenarbeit, Fallstudien, Szenariotechnik

    Hinweis

    Bitte bringen Sie das Grundgesetz sowie das Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) mit. Für die Praxistage benötigen Sie Dienstkleidung oder Einsatzhose, Handfesseln und Trainingsspray. Zum Führen des TKS ist ein spezielles Seminar erforderlich.

    Standorte und Termine

    Termine
    auf Anfrage
    Darmstadt

    Ansprechpartner/-innen

    Fortbildungsteam Darmstadt

    da-fortbildung@hvsv.de

    Seminarnummer

    DA-35-45-0120-2501

    Dauer

    40 UE, 3 tage Theorie und 2 Tage Praxis in der Halle in Eddersheim

    Termin

    Wir richten das Seminar ein, sobald uns genügend Anmeldungen vorliegen!

    Veranstaltungsort

    Hessischer Verwaltungsschulverband
    Verwaltungsseminar Darmstadt
    Birkenweg 14/14a
    64295 Darmstadt

    Gebühr

    EUR 790,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
    EUR 950,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

    * Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
    Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .