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Fehlbelegungsabgabe

Nutzen

Sie erhalten Unterstützung in der Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse bei der Einkommensberechnung und klären Fragen im gemeinsamen Erfahrungsaustausch.

Inhalt

Erhebung der Fehlbelegungsabgabe nach dem Fehlbelegungsabgabegesetz (FBAG)

  • Wer ist abgabepflichtig?
  • Auskunftspflicht nach § 5 FBAG
  • Befreiungstatbestände nach § 2 Abs. 2 FBAG
  • Einkommensberechnung nach §§ 6 und 7 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG)
  • Berechnung der Höhe der Fehlbelegungsabgabe/Festsetzungszeitpunkt/Leistungszeitraum
  • Festsetzung des Höchstbetrags nach § 7 Abs. 3 FBAG
  • Änderungen / Aufhebungen nach § 8 FBAG
  • Fragen und Erfahrungsaustausch

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen von hessischen Behörden, die mit der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe betraut sind

Hinweis

Sie werden gebeten, die einschlägigen Gesetzestexte zur Veranstaltung mitzubringen (Fehlbelegungsabgabegesetz, Höchstbetragsverordnung, §§ 6 und 7 Hessisches Wohnraumfördergesetz, Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabegesetzes).

Standorte und Termine

02
Oktober 2025
Darmstadt

Ansprechpartner/-innen

Fortbildungsteam Darmstadt

da-fortbildung@hvsv.de

Seminarnummer

DA-40-00-0620-2501

Seminartage

2. Oktober 2025

Dauer

8 UE, von 8:30 bis 15:30 Uhr

Termin

02. Oktober 2025

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Darmstadt
Birkenweg 14/14a
64295 Darmstadt

Gebühr

EUR 122,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 154,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .