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Einvernehmen, Zustimmung und Stellungnahme der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren

Nutzen

Die Mitarbeitenden in den Bauämtern der Städte und Gemeinden sowie bei den Bauaufsichtsämtern stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, hier den Überblick zu behalten. Stellungnahmen, Zustimmungen (§ 36a BauGB – neu) und/oder Einvernehmenserklärungen sind korrekt anzufordern bzw. zu verfassen, um damit Rechtsfehler oder Verfristungen zu vermeiden. Das Seminar bietet darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Sachverhalte oder Problemfälle einzubringen und sich mit den Mitarbeitenden anderer Bauämter und Bauaufsichtsämter auszutauschen.

Inhalt

Das Seminar informiert über Zweck und Erfordernis des Einvernehmens, der Zustimmung sowie über das materiell-rechtliche Prüf- und Entscheidungsprogramm der Gemeinde. Die grundlegenden Aufgaben und Zuständigkeiten der kommunalen Bauamtsmitarbeitenden beim Baugenehmigungsverfahren werden erörtert, anhand von Beispielen aus der Praxis die Unterschiede zwischen Stellungnahme, Einvernehmen und Zustimmung aufgezeigt und die Rechtsfolgen einer Fiktion des erteilten Einvernehmens bzw. eines rechtswidrig versagten Einvernehmens besprochen.

Zielgruppe

Mitarbeitende von kommunalen Bauämtern und Bauaufsichtsämtern

Rechtsgrundlagen

Bitte bringen Sie die novellierten Fassungen (Oktober 2025) des BauGB und der HBO mit.

Standorte und Termine

09
Juni 2026
Kassel

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

FB-35-20-0160-6501

Seminartage

9. Juni 2026, von 8:30 bis 13:30 Uhr

Dauer

6 UE

Termin

09. Juni 2026

Veranstaltungsort

Verwaltungsakademie Hessen
Verwaltungsseminar Kassel
Kurfürstenstraße 7
34117 Kassel

Gebühr

EUR 108,00  Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 129,60  Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .