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Das Einvernehmen und die Stellungnahme der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren

Nutzen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bauämtern der Städte und Gemeinden sowie bei den Bauaufsichtsämtern stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, hier den Überblick zu behalten, Stellungnahmen und/oder Einvernehmenserklärungen korrekt anzufordern bzw. zu verfassen und damit Rechtsfehler oder Verfristungen zu vermeiden. Das Seminar bietet darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Sachverhalte oder Problemfälle einzubringen und sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Bauämter und Bauaufsichtsämter auszutauschen.

Inhalt

Das Seminar informiert über Zweck und Erfordernis des Einvernehmens sowie über das materiell-rechtliche Prüf- und Entscheidungsprogramm der Gemeinde. Die grundlegenden Aufgaben und Zuständigkeiten der kommunalen Bauamtsmitarbeiter/-innen beim Baugenehmigungsverfahren werden erörtert, anhand von Beispielen aus der Praxis die Unterschiede zwischen Stellungnahme und Einvernehmen aufgezeigt und die Rechtsfolgen einer Fiktion des erteilten Einvernehmens bzw. eines rechtswidrig versagten Einvernehmens besprochen.

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen von kommunalen Bauämtern und Bauaufsichtsämtern

Rechtsgrundlagen

Bitte bringen Sie das BauGB und die HBO mit.

Standorte und Termine

25
März 2025
Fulda

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

FD-35-20-0160-2501

Seminartage

25. März 2025, von 9:00 bis 14:00 Uhr

Dauer

6 UE

Termin

25. März 2025

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Fulda
Esperantostraße 3
36037 Fulda

Gebühr

EUR 115,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*
EUR 91,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .