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Festsetzung und Erhebung kommunaler Steuern unter Beachtung der Verjährungsvorschrift

Nutzen

Die teilnehmenden Personen erhalten einschlägige Kenntnisse über die Verjährungsvorschriften der Abgabenordnung und werden dadurch in die Lage versetzt, die Festsetzung und Erhebung der kommunalen Steuern unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Seminarinhalte tragen auch dazu bei, eventuelle Einnahmeausfälle zu vermeiden.

Inhalt

  • Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften nach der Abgabenordnung und dem Kommunalabgabengesetz
  • Entstehen und Erlöschen von Steueransprüchen
  • Bekanntgabe von finanzbehördlichen Messbetrags- und Zerlegungsbescheiden sowie kommunalen Steuerbescheiden
  • Festsetzungsverjährung
  • Zahlungsverjährung

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Festsetzung von kommunalen Steuern neu betraut sind oder neu betraut werden sollen, sowie andere interessierte Personen

Hinweis

Bitte bringen Sie zum Seminar die Abgabenordnung (AO), das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Grundsteuergesetze des Bundes und des Bundeslandes Hessen (GrStG, HGrStG), das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) sowie die Satzungsmuster Hundesteuer und Vergnügungsteuer mit.

Standorte und Termine

11
Juni 2025
Frankfurt am Main

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

FM-30-10-0630-2501

Seminartage

11. Juni 2025, von 9:00 bis 16:00 Uhr

Dauer

8 UE

Termin

11. Juni 2025

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Frankfurt am Main
Kirschbaumweg 12
60489 Frankfurt am Main

Gebühr

EUR 158,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 190,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .