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genau fokussiert

Allgemeines Ordnungsrecht

Nutzen

Strukturiertes Erlernen bzw. Aufarbeiten der Materie mit gezielten Hinweisen zur sicheren Bestimmung u. a. der jeweils zuständigen Behörde und zur Generalklausel des HSOG sowie Vertiefung weiterer spezieller Aspekte wie Lärmproblematik oder Abgrenzung zum privaten Nachbarrecht. Sie lernen, das HSOG sicher anzuwenden.

Inhalt

  • Aufgaben der Gefahrenabwehr nach HSOG und Spezialgesetzen
  • Generalklausel (§ 11 HSOG) und andere Ermächtigungsgrundlagen mitihren Voraussetzungen
  • Auswahl des zutreffenden Adressaten / Störers
  • Verhältnismäßigkeit und Ermessen und entsprechendeEntscheidungsspielräume
  • Anordnung der sofortigen Vollziehung von Verfügungen und derenBegründung
  • Richtige Anwendung des Verwaltungszwangs
  • Abgrenzung der Begriffe "öffentliche Sicherheit / öffentlicheOrdnung"
  • Entsprechende Rechtsbehelfe kennen lernen und beachten
  • Diverse Übungsfälle bearbeiten
  • Abgrenzung zum privaten Nachbarrecht
  • Lärmproblematik in Hessen

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen in Ordnungsämtern

Methoden

Offenes Kursgespräch, unterstützt durch mediengestützten Vortrag. Zunächst Darstellung einer Einführung, dann wesentlicher Grundbegriffe und schließlich tiefer gehender Details. Wiederholung und Abrundung an Beispielsfällen aus der Praxis.

Hinweis

Bitte bringen Sie folgende Gesetzestexte mit: HSOG, HSOG-DVO, VwGO, HVwVG, HVwVfG

Standorte und Termine

28
Oktober 2025
Frankfurt am Main

Seminarnummer

FM-35-05-0100-2501

Seminartage

28. bis 30. Oktobrt 2025

Dauer

24 UE, von 08:00 bis 15:00 Uhr

Termin

28. Oktober 2025

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Frankfurt am Main
Kirschbaumweg 12
60489 Frankfurt am Main

Gebühr

EUR 336,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 432,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .