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genau fokussiert

Allgemeines Ordnungsrecht

Nutzen

Strukturiertes Erlernen bzw. Aufarbeiten der Materie mit gezielten Hinweisen zur sicheren Bestimmung u. a. der jeweils zuständigen Behörde und zur Generalklausel des HSOG sowie Vertiefung weiterer spezieller Aspekte wie Lärmproblematik oder Abgrenzung zum privaten Nachbarrecht. Sie lernen, das HSOG sicher anzuwenden!

Inhalt

  • Aufgaben der Gefahrenabwehr nach HSOG und Spezialgesetzen
  • Generalklausel (§ 11 HSOG) und andere Ermächtigungsgrundlagen mitihren Voraussetzungen
  • Auswahl des zutreffenden Adressaten/Störers
  • Verhältnismäßigkeit sowie Ermessen und entsprechendeEntscheidungsspielräume
  • Anordnung der sofortigen Vollziehung von Verfügungen und derenBegründung
  • Richtige Anwendung des Verwaltungszwangs
  • Abgrenzung der Begriffe "öffentliche Sicherheit/öffentlicheOrdnung"
  • Entsprechende Rechtsbehelfe kennenlernen und beachten
  • Diverse Übungsfälle bearbeiten
  • Abgrenzung zum privaten Nachbarrecht
  • Lärmproblematik in Hessen

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen in Ordnungsämtern

Methoden

Offenes Kursgespräch, unterstützt durch mediengestützten Vortrag, Übungen. Zunächst Darstellung einer Einführung, dann wesentlicher Grundbegriffe und schließlich tiefer gehender Details. Wiederholung und Abrundung an Beispielsfällen aus der Praxis.

Hinweis

Bitte mitbringen: HSOG, HSOG-DVO, VwGO, HVwVG, HVwVfG.

Standorte und Termine

13
Mai 2025
Wiesbaden

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

WI-35-05-0100-2501

Seminartage

13. bis 15. Mai 2025, von 8:00 bis 15:00 Uhr

Dauer

24 UE

Termin

13. Mai 2025

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Wiesbaden
Kreuzberger Ring 66
65205 Wiesbaden

Gebühr

EUR 364,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 460,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .